AGB Hochzeit

Bedingungen für Hochzeiten

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Hochzeitspaar und der Fotografin Elisabeth Wolkenstein, Fotoliesl.

  1. TerminfixierungDer Vertrag zwischen der Fotografin Elisabeth Wolkenstein und dem Brautpaar kommt nach Unterzeichnung aller Parteien zustande. Ab diesem Moment gilt der vereinbarte Termin (Tag und Uhrzeit) als verbindlich.
  2. Stornobedingungen
    Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 20 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis.Allfällige der Auftragnehmerin vor dem Hochzeitstermin erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location, Besprechungen mit den Auftraggebern, Hochzeitsguide und Mappe), sind gesondert zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden.Die Auftragnehmerin ist bereit bei Stornierungen im Zusammenhang mit behördlichen Anordnungen (Corona, Pandemie) auf die Verrechnung der oben ausformulierten Stornogebühr zu verzichten, sofern die Auftraggeber einen Ersatztermin innerhalb von zwei Jahren in Absprache mit der Auftragnehmerin buchen. Die Auftragshöhe muss mindestens dem ursprünglichen Betrag entsprechen.
  3. Zahlungsbedingungen
    Der im Vertrag vereinbarte Betrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung der Hochzeit, sohin 14 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig.

4. Nutzungsbedingungen

Die Fotografin räumt dem Brautpaar eine einfache Nutzungsbewilligung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos zum nicht-kommerziellen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte (zB andere Dienstleister, Hotel, Restaurant, udgl) ist nicht gestattet und von einer schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin abhängig. Die Nutzungsbewilligung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftraggeber über. Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbewilligung durch die Auftraggeber habe diese den Copyright-Vermerk der Auftragnehmerin in ausreichender Verbindung zu den veröffentlichten Lichtbildern anzubringen.

Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass die Auftragsnehmerin die angefertigten Lichtbilder insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und rä umlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

5. Urheberrechte und Gestaltung

Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragsnehmerin unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil der Auftragnehmerin bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von der Auftragsnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann die Auftragnehmerin nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit der Auftragnehmerin abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.

6. Genehmigungen

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen. Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für die Auftragnehmerin gegeben ist. Es liegt im Verantwor- tungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls engagierten Hochzeitsplaners, die Auftragnehmerin von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche Fotoaufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren. Die Auftragnehmerin ist nicht für die Organisation und Zusammenstellung der zu fotografierenden Gruppen und Sequenzen verantwortlich.

7. Fotoabgabe

Die Auftragnehmerin wird die Bilder sorgfältig auswählen, die den Auftraggebern zur Abnahme vorgelegt werden. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Auch eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.

8. Datenschutz

Die Auftragnehmerin als Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten der Auftraggeber wie folgt:

1. Zweck der Datenverarbeitung:
Die Auftragnehmerin verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der von den Auftraggebern angeforderten Bestellungen bzw. für eigene Werbezwecke des/der Auftragnehmers/in.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Auftragnehmerin verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

3. Übermittlung der personenbezogenen Daten der Auftraggeber:
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten der Auftraggeber, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, an auf Anfrage der Auftraggeber namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit den Auftraggebern bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.

4. Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden von der Auftragnehmerin nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.

5. Die Rechte der Auftraggeber im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:

Nach geltendem Recht sind die Auftraggeber unter anderem berechtigt

  • • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten die Auftragnehmerin gespeichert hat und Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten
  • • die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
  • • von der Auftragnehmerin zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
  • •unter bestimmten Umständen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
  • • Datenübertragbarkeit zu verlangen
  • • die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Datenübermittelt werden, zu kennen und
  • • bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigenBehörde, das ist die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB), per Adresse 1080 Wien, Wickenburggasse 8, Beschwerde zu erheben6. Kontaktdaten des Verantwortlichen:
    Sollten die Auftraggeber zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, können sich diese an die ihnen namentlich und anschriftlich bekannte Auftragnehmerin Elisabeth Wolkenstein (Grafsiedlung 13, 8792 St. Peter-Freienstein, e.wolkenstein@gmail.com) wenden.

    Die Auftraggeber erteilen auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen ihre Einwilligung, dass ihre personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken der Auftragnehmerin verarbeitet werden.

    8. Schlussbestimmung

    Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

    Als Gerichtsstand gilt Leoben als vereinbart.

    Diese Bedingungen für Hochzeiten sind als Ergänzung zu meinen allgemeinen Bedingungen (AGB) zu sehen, die jederzeit auf meiner Homepage www.fotoliesl.at einsehbar sind.

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